ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher ist.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- 2. VERTRAGSABSCHLUSS,- PARTNER; VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden
(Buchungsbestätigung) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn
der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht bei Ansprüchen, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- 3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten & die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen und ähnliches nicht
enthalten. Diese Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen. Die jeweiligen
Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der
Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel
allg. für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich
vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen.
- Unsere hauseigenen Bademäntel werden bei nicht Rückgabe mit 50,00 € berechnet.
- 4. RÜCKTRITT DES KUNDEN
(z.B. Abbestellung, Reduzierung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistung des
Hotels)
- Buchungen des Kunden sind verbindlich
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem
dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung
verbleibt eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang. Reservierungen
des beauftragenden Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Stornierungsbedingungen: Die Reservierung erfolgt auf garantierter Basis, auch bei
Spätanreise. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 21 Tage vor Anreise möglich.
Erfolgt die Stornierung später so behält sich das Seehotel Schorfheide das Recht vor
die Reservierung mit folgender Staffelung zu berechnen:
20 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt – 50 % des vereinbarten Preises
7 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt: Übernachtung ohne weitere Leistungen: 100% des
vereinbarten Preises. Übernachtung mit Frühstück: 90 %. Nichtanreise ohne
vorherigen Rücktritt / Stornierung am Anreisetag / Reiseabbruch: 100 % des
vereinbarten Reisepreises.
- Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
des Rücktritts des Kunden gem. 1.3. vorliegt.
- Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den
Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
mit oder ohne Frühstück 90%. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom
Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. Das Hotel berechtigten Anlass
zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist. Ein Verstoß gegen 1.2. vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt
des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- 6. ZIMMERBEREITSTELLUNG,- ÜBERGABE & RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt kein Recht auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14 Uhr 50%
des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Der Kunde haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte,
die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
- Nicht angemeldete Hunde werden, zuzüglich einer einmaligen
Sonderreinigungsgebühr in Höhe von EUR 100,00, dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten
hat. Für sonstige Schäden haftet das Hotel nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine
Bewachung findet nicht statt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet
das Hotel nicht.
- Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des
Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen nur 3 Monate auf und ist
berechtigt, dafür eine angemessene Geldleistung zu verlangen.
- Hotel Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum. Jedem
Gutschein ist ein Bestellwert in EUR hinterlegt (Kaufpreis). Bei Preisänderungen der
erworbenen Leistung kann es vor Ort zu einer Nachzahlung kommen. Für sämtliche
Leistungen gilt der jeweils gültige Katalogpreis.
- Die Hotel Gutscheine berechtigen nicht zur Barauszahlung der Leistungen oder
Beträge. Die Ausgabe der Hotel Gutscheine erfolgt nur gegen Vorkasse.
- Gutscheine, die im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben oder ähnliches)
gewonnen wurden, sind ausschließlich durch den Gewinner einlösbar. Eine
Übertragung und/oder Veräußerung ist nicht gestattet.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Erfüllung- und Zahlungsort ist der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im
kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sind oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Althüttendorf, 31.03.2020
Seehotel Schorfheide
Am Grimnitzsee 3
16247 Althüttendorf